
FOS 13
In den beiden Ausbildungsrichtungen Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung bieten wir auch eine 13. Jahrgangsstufe zur Erlangung der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife an. Voraussetzung zum Besuch der 13. Klasse ist der erfolgreiche Abschluss der Fachhochschulreife mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0.
Profilfächer
Die Profilfächer im Bereich Sozialwesen sind Pädagogik/Psychologie, Sozialwirtschaft und Recht sowie Biologie. Im Bereich Wirtschaft und Verwaltung sind es die Fächer Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Volkswirtschaftslehre sowie Naturwissenschaften.
Seminararbeit als Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten
Zu den Besonderheiten gehört u.a. das wissenschaftspropädeutische Seminar, das bereits nach der Fachabiturprüfung in Jahrgangsstufe 12 sowie in Jahrgangsstufe 13 stattfindet. Hier beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit einem Rahmenthema, innerhalb dessen eine Seminararbeit angefertigt werden muss. Das Seminar dient der Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten an der Hochschule oder der Universität.
Abschlüsse
Am Ende der 13. Klasse erhält man nach erfolgreicher Abschlussprüfung die fachgebundene Hochschulreife, mit der man alle Studiengänge einer Fachhochschule oder einzelne, zur jeweiligen Ausbildungsrichtung gehörende Studiengänge an einer Universität studieren kann. Kann man Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache auf dem Niveau B1 nachweisen, so erhält man die allgemeine Hochschulreife und kann damit jedes Fach an einer Universität studieren.
Bei der zweiten Fremdsprache werden Französisch, Spanisch, Russisch, Italienisch und Latein anerkannt. Der Nachweis der zweiten Fremdsprache kann durch den Besuch des Wahlpflichtunterrichtes in Klasse 12 und 13 (bei uns ist dies in Spanisch möglich), eine Ergänzungsprüfung oder durch mindestens die Note 4 im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer zweiten oder weiteren Fremdsprache mit mindestens vierjährigem vorrückungserheblichem Unterricht erbracht werden.