Backsteinmauer mit Büste und Inschrift „Wilhelm Löhe Schule“, umgeben von Grünpflanzen.
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Regelungen für WLAN-Zugang und Internet-Nutzung mit privaten mobilen Geräten

Der Zugang zum WLAN ist an die Einhaltung der nachfolgenden Regelungen gebunden:

  1. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Schul-WLAN besteht nicht. Die Nutzung des Schul-WLAN ist nur für schulische Zwecke gestattet. Die Regelungen der Hausordnung bleiben unberührt. Die Lehrkräfte sind berechtigt, für ihren Unterricht Anordnungen zur Nutzung der mobilen Geräte und des Schul-WLAN zu treffen.
  2. Die Nutzung des Internets kann durch Jugendschutzfilter, Sperrung von Diensten oder andere Maßnahmen durch die Schule eingeschränkt werden. Im Internet wird die Netiquette eingehalten. Die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, Urheberrecht und Strafrecht sind zu beachten. (Es ist nicht gestattet, jugendgefährdende, beleidigende, falsche, sexistische, rassistische oder gewaltverherrlichende Inhalte herunterzuladen oder zu verbreiten.)
  3. Aus Gründen der Systemsicherheit werden Aktivitäten aller Nutzer aufgezeichnet und können im Falle der missbräuchlichen Nutzung den Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden.
  4. Verstöße gegen die Regeln der Nutzerordnung werden durch den Entzug des WLAN-Zuganges und disziplinarische, ggf. strafrechtliche Maßnahmen geahndet.
  5. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden am Gerät durch falsche Handhabung, durch Schadsoftware-Einwirkungen oder für die Datensicherheit des privaten Gerätes. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Besitzer.
  6. Die Regelungen gelten auch für befristet durch die Schule zur Nutzung überlassene Geräte.

 

Gez. Gesamtschulleiter